Ärzte müssen über jede Behandlungsmöglichkeit aufklären

Ein Arzt muss seinem Patienten auch Behandlungsmöglichkeiten anbieten, die nicht erfolgversprechend sind. Tut er das nicht, steht dem Patienten unter Umständen Schmerzensgeld zu. So hat jedenfalls kürzlich das Oberlandesgerichts Hamm entschieden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Geklagt hatten die Eltern eines Jungen, der an der Niere operiert worden war.

Die Ärzte wollten bei dem Achtjährigen eine neue Verbindung zwischen Nierenbecken und Harnleiter schaffen, um die Niere zu retten. Während der OP wurde klar, dass das nicht funktionieren würde. Die operierende Ärztin unterbrach den Eingriff und bat die Eltern um Erlaubnis, die Niere zu entfernen, da man sie nicht mehr retten könne.

Später erfuhren die Eltern, dass es doch eine Möglichkeit gegeben hätte, die Niere zu erhalten. Allerdings wäre diese Variante äußerst riskant und wenig erfolgversprechend gewesen. Die Ärztin hätte die OP dennoch beenden und die Eltern dann in Ruhe aufklären müssen, entschied das Gericht. Es sprach dem Kind 12.500 Euro Schmerzensgeld zu.

Quelle: dpa