Behindertensport: Grundsatzentscheid zur Inklusion

Ab dem 1. Januar 2015 können behinderte und nichtbehinderte Leichtathleten gemeinsam bei Wettkämpfen antreten. Eine gemeinsame Wertung gibt es aber nicht, sondern zwei getrennte. Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) beschloss diese nationale Bestimmung, die einerseits Inklusion fördert und andererseits die teilweise schwierige Entscheidung über einen möglichen Vorteil regelt.

Die Regel 144.3c – Nationale Bestimmung DLV – lautet: “Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.”
Quelle: dpa