Risiko Krankenhaus

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Trotz aller Aufrufe zu mehr Patientensicherheit gibt es tausende Behandlungsfehler in Kliniken und Praxen sowie zehntausende Verdachtsfälle. Die Krankenkassen sehen auch den Gesetzgeber gefordert.

Immer mehr Patienten suchen wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler Hilfe bei ihrer Krankenkasse. 14.828 Mal prüften Gutachter im Auftrag der Krankenkassen im vergangenen Jahr solche Vorwürfe. Die Zahl der bestätigten Fehler stieg im Vergleich zum Vorjahr um 268 auf 4064. In 205 Fällen starben die Patienten, wie der Medizinische Dienst des Kassen-Spitzenverbands (MDS) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

„Bei den Fehlern, die wir registrieren, handelt es sich um die Spitze eines Eisbergs“, sagte MDS-Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. Die Zahl der Beschwerden nehme seit Jahren zu. Zusätzlich beschwerten sich 2015 rund 12.000 Patienten bei Stellen der Ärzteschaft, hier wurden 2132 Fehler festgestellt. Niemand weiß, wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden. In der Vergangenheit schätzten die Ärzte die Zahl der Beschwerden auf 40.000 pro Jahr insgesamt.

Viele Fehler passieren während der OP

Regelmäßig komme es zu besonders folgenschweren Fehlern, die vermeidbar gewesen wären, so der MDS. 71 Mal erlitten Patienten der MDK-Statistik zufolge in der Klinik etwa ein schlimmes Druckgeschwür. 35 Mal waren bei einer Operation Tupfer oder anderes im Körper vergessen worden.

Die Krankenhäuser betonten, sie hätten in den vergangen Jahren viel unternommen, um Behandlungsfehler zu minimieren. Gleichwohl sei jeder Fehler einer zu viel. „Vor dem Hintergrund der rund 20 Millionen stationären Fälle liegt die Zahl der von den Krankenkassen erfassten Behandlungsfehler bei nur rund 0,1 Prozent“, sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft der Deutschen Presse-Agentur.

7693 der jüngsten Vorwürfe bezogen sich auf eine Behandlung im Operationssaal – bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. Fast jeder dritte Vorwurf betraf die Orthopädie und die Unfallchirurgie. Jeweils rund jeder zehnte Vorwurf bezog sich auf die Innere beziehungsweise Allgemeinmedizin, die Allgemeinchirurgie sowie die Zahnmedizin. In fünf Prozent der begutachteten Fälle bezogen sich die Vorwürfe auf die Pflege.

Experten fordern eine Meldepflicht für Behandlungsfehler

Jeder zweite Fehler wurde den Angaben zufolge verursacht, indem eine notwendige Maßnahme nicht oder zu spät durchgeführt wurde. 31 Prozent der Fehler gab es im operativen Bereich, 25 Prozent bei Diagnosen und 9 Prozent bei der Pflege. In 150 Fällen hatte die Diagnose auf Zahnkaries gelautet, in 130 Fällen auf Kniegelenkverschleiß. In 3156 Fällen war ein Fehler nachweislich die Ursache eines Schadens.

Gronemeyer kritisierte mangelnde Transparenz über die Fehler. Es fehle an nationalen Zielen zu ihrer Reduzierung. Auch eine Statistik fehle. „Wir setzen uns für eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern ein.“ Erst dann könnten sie umfassend reduziert werden – vergleichbar mit den Unfallursachen im Verkehr. Als mangelndes Anschnallen als Problem erkannt wurde, sei die Gurtpflicht gekommen.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink forderte die Koalition zu gesetzlichen Schritten zur Fehlervermeidung auf. „Dazu braucht es ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie ein verbindliches Fehlermelde- und Vermeidungssystem.“ Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zeige sich, dass die Rechte Geschädigter etwa durch eine abgesenkte Beweislast erweitert werden müssten. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sprach sich für ein zentrales Behandlungsfehlerregister aus. Gefordert sei der Gesetzgeber.

Quelle: dpa