Stiftung Patientenschutz kritisiert unzureichende Pflegeberatung

Pflegekasse, Pflegedienst, Pflegestützpunkt – wer ist zuständig, um Angehörige und Pflegebedürftige zu beraten? Gesundheitsminister Gröhe will den Dschungel lichten – doch es gibt Kritik.

Unmittelbar vor der abschließenden Bundestagsberatung über ein neues Pflegegesetz kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz unzureichende Beratung in der Pflege. „Die Pflegeberatung bleibt intransparent“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. An diesem Donnerstag will die Koalition das dritte Pflegestärkungsgesetz im Bundestag beschließen.

Zu den Kernpunkten zählt eine intensivere Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und ein besserer Schutz vor Pflegebetrug. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen.

Brysch bemängelte: „Das Nebeneinander von Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegestützpunkten bleibt weiterhin möglich.“ Pflegebedürftige und Angehörige dürften aber nicht abhängig von der Postleitzahl unterschiedlich gut beraten und versorgt werden. „Deshalb braucht es ab 2017 detaillierte Jahresberichte von jeder Pflegeberatung.“ Dann werde schnell deutlich, welche Leistungen empfohlen, vermittelt und abgerufen wurden. „Das eröffnet Wege durch den Angebotsdschungel.“

Auch die Regelungen zum Kampf gegen Abrechnungsbetrug gingen nicht weit genug. „Notwendig ist eine einheitliche Patientennummer in der Pflege- und Krankenversicherung“, forderte Brysch. „Es braucht Whistleblower, um Betrug aufzudecken.“ Deshalb sei der Schutz anonymer Hinweisgeber und die Straffreiheit bei Selbstanzeige gesetzlich zu verankern.

Quelle: dpa