Arbeitnehmer können neuen Job wegen Krankheit verlieren 

Für eine Kündigung wegen Krankheit gibt es hohe Hürden – allerdings meistens nicht in der Probezeit. Denn der Kündigungsschutz tritt erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags in Kraft. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Im ersten halben Jahr muss der Arbeitgeber sich deshalb für eine Kündigung nicht rechtfertigen, auch nicht wenn eine Krankheit der Grund ist. Das gilt unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist und wie lang diese dauert.

Unter Umständen muss der Arbeitgeber in dieser Zeit bei einer Kündigung wegen Krankheit den Lohn aber weiter bezahlen ­– und zwar über den Termin der Kündigung hinaus bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Das soll den Angaben nach verhindern, dass sich Arbeitgeber per Kündigung um die Pflicht der Entgeltfortzahlung drücken. In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses haben Angestellte allerdings generell keinen Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Stattdessen bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Quelle: dpa