Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vom 1. März an gelte zudem die Reform des Urhebervertragsrechts.
Cannabis: Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.
Quelle: dpa