Das neue Präventionsgesetz: Mehr Geld für die Vorsorge

Mit dem neuen Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention will die Bundesregierung die Vorsorge vor allem für Kinder und Jugendliche stärken. Einige Eckpunkte der Regelung:

  • Krankenkassen sollen ab 2016 sieben Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.
  • Das Rehabilitationsangebot für Pflegebedürftige soll ausgeweitet werden. “Reha vor Pflege” ist hier das Motto.
  • Eltern, deren Kinder in eine Kita aufgenommen werden, sollen eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen erhalten. Der Nachweis über die Beratung ist bei Anmeldung vorzulegen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Gleichwohl soll Impfen freiwillig bleiben.

Quelle: dpa