E-Health-Gesetz gebilligt: Grünes Licht für digitale Patientendaten

Die elektronische Gesundheitskarte kann bislang kaum mehr als ihre altmodischen Vorgänger. Ein neues Gesetz soll die Digitalisierung nun vorantreiben. Doch Lieferschwierigkeiten könnten den erhofften Modernisierungsschub weiter verzögern.

Nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll jetzt auch die digitale Speicherung von Patientendaten vorangetrieben werden. Dieses Ziel verfolgt das sogenannte E-Health-Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Unter anderem sollen Ärzte bei einem Notfall künftig Informationen über Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente von der Karte des Patienten abrufen können.

Um die digitale Nutzung und den Austausch solcher Daten zu fördern, sieht das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen vor. So erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen.

Ob die angepeilten Fristen bei der Einführung eingehalten werden können, ist allerdings offen. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung gibt es Schwierigkeiten mit den erforderlichen Geräten. Der Start der elektronischen Vernetzung müsse deshalb voraussichtlich von Mitte 2016 auf Frühjahr 2017 verschoben werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versicherte hingegen, das sogenannte Roll-Out könne nach jetzigem Stand noch 2016 beginnen.

Bei Verzögerungen drohen finanzielle Kürzungen bei der Betreibergesellschaft Gematik, in der Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Apotheker zusammengeschlossen sind. Der GKV-Spitzenverband warnte deshalb schon davor, die Kassen für die Lieferprobleme der Industrie zu bestrafen. Verbandschefin Doris Pfeiffer betonte: „Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen.”

Auch im Bundestag gab es Kritik an Gröhes Gesetzentwurf. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, lobte zwar die Vernetzung und den daraus folgenden Nutzen für die Patienten – die Regelungen zum Datenschutz seien allerdings nicht ausreichend. Auch Kathrin Vogler von der Linken bezeichnete es als fraglich, ob eine derartige „Mega-Datensammlung” ausreichend gesichert werden könne.

Quelle: dpa