Erziehungsberechtigte müssen für Eltern-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen

Mütter und Väter müssen es nicht hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ihnen für eine Eltern-Kind-Kur Urlaub abziehen will. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Die Kuren werden vom Arzt verordnet. Sie sind damit rechtlich ähnlich zu bewerten wie ein Krankenhausaufenthalt. Sie dauern drei Wochen und werden von der Krankenkasse bezahlt. Eltern müssen lediglich einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil übernehmen.

Quelle: dpa