Gutachten vorgestellt: E-Scooter in Linienbussen nur eingeschränkt erlauben

Sollen Behinderte ihre Elektro-Scooter in Linienbusse mitnehmen dürfen? Gutachtern zufolge sollte dies nur unter strikten Sicherheitsauflagen erlaubt sein. Wegen der beschränkten Flächen sollen außerdem nur Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis die kleinen Fahrzeuge mit in Busse nehmen dürfen – das empfehlen Gutachter, die das Thema im Auftrag des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen untersucht haben.

E-Scooter sind drei oder vierrädrige Elektrowägelchen. Die meisten Linienbusse und Straßenbahnen in Deutschland nehmen derzeit aus Sicherheits- und Haftungsgründen keine E-Scooter mit. Sie folgen damit den bisherigen Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen.

Quelle: dpa