Hamburg droht Schadenersatzzahlung wegen EHEC-Warnung

Nach einem Urteil muss die Stadt Hamburg Schadenersatz zahlen, weil sie 2011 voreilig vor EHEC-belasteten Salatgurken aus Spanien gewarnt hat. Das hat das Landgericht Hamburg in einem am Freitag veröffentlichten Grundurteil festgelegt (Az.: 303 O 379/11). Über die Höhe des Schadenersatzes wurde dabei nicht entschieden. Geklagt hatte das spanische Unternehmen, das die Gurken geliefert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte umgehend Berufung an.

Die Senatorin hatte im Mai 2011 in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass in Proben vom Hamburger Großmarkt EHEC-Erreger auf Salatgurken aus Spanien gefunden wurden. Insgesamt starben bei der Epidemie in Deutschland 53 Menschen. EHEC-Keime sind eine besonders gefährliche Form des Darmbakteriums Escherichia coli. Er kann Durchfall auslösen, aber auch zu schweren Nierenschäden und zum Tod führen. Es stellte sich heraus, dass nicht Gurken aus Spanien, Salat oder Tomaten die Epidemie ausgelöst hatten, sondern vermutlich aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen.

Das Landgericht entschied nun, dass die Behörde nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet gewesen sei, die Öffentlichkeit über neue Erkenntnisse zum Ursprung der Infektionen zu informieren. „Tatsächlich aber gingen die Mitteilungen in der Pressekonferenz über den damaligen Kenntnisstand der Behörde hinaus.” Die Äußerungen der Senatorin hätten von der Öffentlichkeit nur so verstanden werden können, dass die Gurken für die Infektionen verantwortlich seien. Das genau habe aber nicht festgestanden, weil der EHEC-Typus auf den Gurken nicht mit dem Erreger der Infektionswelle abgeglichen war.

Quelle: dpa