Mit einem Transplantationsregister will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Vertrauen in die Organspende wieder stärken. Das Register soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg. Gröhe versicherte, das Recht der Beteiligten, über die Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen, sowie der Schutz der sensiblen Patientendaten hätten dabei oberste Priorität.
Gröhe sagte: „Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verloren gegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen.”
Kriterien für Organ-Warteliste und für Verteilung der Spenderorgane sollen weiterentwickelt werden
Das Register solle langfristig dazu beitragen, Kriterien für die Warteliste sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es könne Daten darüber liefern, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passe. Bei den Skandalen der vergangenen Jahre ging es unter anderem darum, dass Mediziner ihre Patienten kranker gemacht hatten als sie tatsächlich waren, damit sie in der Warteliste weiter nach vorne rückten.
Gröhe forderte alle Beteiligten auf, die geltenden Regeln strikt einzuhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterzuentwickeln. Das Transplantationsregister solle eine verlässliche Datengrundlage schaffen, „die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt”.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Gröhe rechnet deshalb damit, dass es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Wo die Transplantationsregisterstelle eingerichtet werde, sollen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer festlegen.
Quelle: dpa