Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien erhalten künftig eine Sehhilfe auf Rezept. Diese Regelung sei Teil des heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), berichtet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Der Verband hatte sich für diese Änderung eingesetzt.
Bis 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Brille. Seitdem gilt bei Erwachsenen: Nur, wer mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen hat, dem zahlt die Krankenkasse eine Brille. Patienten, die ohne Brille kaum etwas sehen können, mit Brille aber mehr als 30 Prozent erreichen, mussten die Kosten dagegen selbst tragen. Nach der neuen Regelung erhalten sie eine Brille, wenn sie nachweislich mehr als sechs Dioptrien haben. Bei einer Hornhautverkrümmung bekommen sie ab vier Dioptrien eine Sehhilfe.
Dem DBSV zufolge tritt die Regelung in Kraft, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist. Der Verband rechnet Mitte März damit.
Quelle: dpa