Mehr Kontrolle bei zwangsweiser Unterbringung in der Psychiatrie

Straftäter sollen in Zukunft nicht mehr ohne triftigen Grund für Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden können. Eine entsprechende Reform hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Konsequenz aus dem bayerischen Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte. Er wurde später freigesprochen. Der Entwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Gutachter künftig in kürzerer Abfolge als bisher entscheiden sollen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist. Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden.

Quelle: dpa