Ministerium legt Eckpunkte für Frauengleichstellungsgesetz fest

Das Sozialministerium hat die Eckpunkte für das geplante neue Frauengleichstellungsgesetz festgelegt. Ziel ist den Angaben zufolge eine gezielte Frauenförderung. “Ich möchte mit dem Frauengleichstellungsgesetz erreichen, dass auch in Behörden, Rathäusern und Landratsämtern mehr Frauen in Führungsfunktionen gelangen”, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD)

 der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Kernpunkt des Gesetzes ist demnach die Pflicht für Landkreise und Kommunen ab 50 000 Einwohnern, hauptamtliche Frauengleichstellungsbeauftragte zu benennen.

Die Frauengleichstellungsbeauftragten müssen nach Vorschlag des Sozialministeriums künftig bei allen Personalentscheidungen einbezogen werden. Das Frauengleichstellungsgesetz soll das Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ablösen. Die vom Sozialministerium erarbeiteten Eckpunkte liegen den Angaben zufolge derzeit beim Staatsministerium zur Feinabstimmung.

Quelle:dpa