Nach Zuzahlungsbefreiung für 2015 erkundigen

Bescheinigungen über die Befreiung von Zuzahlungen etwa zu Medikamenten aus 2014 gelten nicht mehr. Gesetzlich Versicherte, die das betrifft, sollten bei ihrer Krankenkasse nach der neuen Bescheinigung für das Jahr 2015 fragen, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Etwa für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte müssen gesetzlich Krankenversicherte in der Regel Zuzahlungen leisten. Davon befreien lassen können sich Versicherte, bei denen die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch Kranken gilt eine Grenze von einem Prozent. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell zuzahlungsbefreit.

Nach Angaben der ABDA sind 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter sieben Millionen chronisch kranke Menschen.

Quelle: dpa