Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebspraxis am Niederrhein werden Rufe nach Einschränkungen für die Behandlung durch Heilpraktiker laut. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete das Heilpraktikergesetz als „Relikt aus dem Jahr 1939”. Vorstand Eugen Brysch sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstag): „Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden.” Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, übte Kritik. Es sei nicht vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Krebspatienten übernehmen, wie er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ vom Samstag) sagte.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, es gebe klare Regelungen und Überprüfungen.
„Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg”, sagte Brysch der NOZ. Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker in Deutschland tun dürfe und was nicht. „Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.” Im Sinne des Patientenschutzes müsse die Regel umgekehrt werden: „Verboten ist, was nicht erlaubt ist.”
„Wir sehen keinen Handlungsbedarf”, sagte der Landesvorsitzende NRW des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Rainer Krumbiegel, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei klar geregelt, was Heilpraktiker tun dürften und was nicht. Die Überprüfungen beim Gesundheitsamt, um den Beruf des Heilpraktikers überhaupt erst ausüben zu dürfen, seien so anspruchsvoll geworden, dass circa 60 Prozent der Teilnehmer diese nicht bestünden. Es werde ein strenger Maßstab angelegt wie bei Ärzten. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Brüggen könne der Fachverband keine Stellungnahme abgeben, da diese noch liefen.
Die Ermittlungen konzentrieren sich nach den drei Todesfällen auf den Behandlungswirkstoff „3-Bromopyruvat” (3-BP). Es ist zwar nicht als Medikament zugelassen – seine Anwendung ist aber auch nicht ausdrücklich verboten. Der Heilpraktiker habe es einsetzen dürfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Krefeld am Freitag. Möglicherweise sei der Stoff verunreinigt oder nicht richtig dosiert gewesen.
Quelle: dpa