Pflegereform: Was sich ab 2016 ändert 

Zwar treten die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetz erst 2017 in Kraft. Dennoch gibt es bereits 2016 Neuerungen, die Pflegebedürftige und Angehörige beachten sollten.

Nachdem der Bundestag im November die zweite Stufe der Pflegerreform verabschiedet hat, treten bereits 2016 erste Änderungen in Kraft. Viele Neuerungen wie etwa die Beitragserhöhungen und die Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade werden zwar erst ab 2017 wirksam, dennoch ändert sich bereits einiges zum Jahresbeginn. Ein Überblick:

Übergangspflege

Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, haben nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege, erklärt Ralf Suhr, Vorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege.

Beratung

Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person einer Beratung zustimmt”, sagt Suhr. Auf Wunsch kann diese Beratung am Wohnhort der pflegebedürftigen Person stattfinden.

Versorgung

Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden. Die Heime sind zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet, erklärt Suhr. Außerdem müssen sie Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten schließen.

Rehabilitation

Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Rehabilitations-Maßnahmen haben. Dazu müssen Medizinische Dienste mit Hilfe von Begutachtungsbesuchen auch den Rehabilitationsbedarf klären.

Quelle: dpa