Schnell ausgefüllte Patientenverfügung wird eventuell nicht anerkannt

Bei einer Patientenverfügung sollten Verbraucher sich nicht blind auf schnell angekreuzte Vordrucke verlassen. Hier besteht die Gefahr, dass sie nicht als eindeutige Willensäußerung anerkannt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Ratgeberbuch. Um seinen Willen wirkungsvoll in einer Patientenverfügung zu regeln, sollten sich Patienten intensiv mit dem Thema beschäftigen.

Dazu sollten sie sich zum Beispiel Gedanken darüber machen, ob sie von einem Arzt über die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit aufgeklärt werden wollen. Auch die Frage, ob und wann lebensverlängernde Maßnahmen genutzt werden können, spielt eine wichtige Rolle. Die Fragen müssten nicht sofort abschließend beantwortet werden. Steht ein medizinischer Eingriff bevor, kann die Verfügung unter Umständen auch noch einmal angepasst werden.

Quelle: dpa