So wird die Wohnung barrierefrei

Bis ins hohe Alter in der vertrauten Umgebung zu leben, wünschen sich viele. Doch Schwellen, Treppen und Türrahmen können zu Hindernissen werden. Durch einen Umbau lässt sich die Wohnung altersgerecht gestalten. Dabei sind rechtliche und praktische Aspekte zu bedenken.

In Deutschland regelt die DIN 18040-2, wann ein Haus oder eine Wohnung barrierefrei ist. Verbindlich gilt sie nur für Neubauten. Private Bauherren und Mieter müssen sie nicht einhalten, können sich aber daran orientieren. “Leben in der eigenen Wohnung bedeutet den Erhalt des bisher bewährten Umfeldes”, sagt Heike Nordmann, Geschäftsführerin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). Doch das funktioniert nur, wenn die Wohnung es zulässt, dass sich jemand auch bei körperlichen Einschränkungen selbst helfen kann.

Viele Wohnungen und Häuser in Deutschland erfüllen diese Bedingungen nicht: Nach einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung aus dem Jahr 2011 gibt es rund 1,4 Millionen weitgehend barrierefreie Wohneinheiten. Der geschätzte Bedarf für ältere Menschen mit Einschränkungen der Mobilität liegt aber laut KDA bei rund 2,5 Millionen. Die Lösung könnten Umbaumaßnahmen sein.

Barrierefreiheit hilft nicht nur alten Menschen

Hürden und kreative Lösungsmöglichkeiten: “Haupthürde ist häufig das Badezimmer, aber auch der Zugang in die Wohnung oder Schwellen im Haus”, sagt Sabine Strüder, Leiterin der Bereiche Pflege und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Daher müsste ein Umbau Rampen, ebenerdige Duschen oder Schwellenanpassungen vorsehen. Wobei solch ein Umbau nicht nur für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen Vorteile hat: “Auch eine Mutter mit Kinderwagen freut sich, wenn im Eingangsbereich keine Stufen sind”, sagt Strüder.

Ohne Kompromisse ist ein Umbau nur selten zu bewerkstelligen. In manchen Fällen kann beispielsweise eine neue Raumaufteilung sinnvoll sein. “Es macht schließlich keinen Sinn im ersten Stock ein Bad umzubauen, wenn es keine Lösung für die Treppenüberwindung gibt”, sagt die Verbraucherschützerin. Dann kann eine Verlegung von Schlafzimmer und Bad ins Erdgeschoss eine Lösung sein. “Deshalb empfehlen wir als Alternative, das Gäste-WC im Eingangsbereich in ein barrierefreies Badezimmer umzubauen”, so Strüder.

Im Idealfall wird schon beim Neubau die Barrierefreiheit bedacht. Das verringert nicht nur die Kosten sondern erhöht schon in jungen Jahren den Komfort. “Bodengleiche Duschen beispielsweise gelten ja mittlerweile als schick”, sagt Strüder.

Zusammen mit dem Vermieter

Rechte der Mieter und Vermieter: Wer zur Miete lebt, muss einige rechtliche Aspekte beachten, bevor der Umbau beginnen kann. “Den altersgerechten Umbau der Wohnung muss der Mieter selbst bezahlen”, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Die Bankengruppe KfW bietet dafür Zuschüsse und günstige Kredite an. Grundsätzlich könne der Mieter die Wohnung aber nur umbauen, wenn er vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat.

“Pflegebedürftige Mieter haben ein Recht auf einen barrierefreien Umbau – aber der Vermieter kann auf seinem Recht auf Rückbau beim Auszug bestehen”, erklärt Nordmann (KDA). Das bedeutet: Der Mieter muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherstellen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Mieter und Vermieter vor den Umbauarbeiten eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung schließen. Darin können vorab alle Fragen geklärt werden, so Ropertz.

Individuelle Bedürfnisse durchsetzen: Das Thema Barrierefreiheit regelt Paragraf 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches. “Hat der Mieter nach dem Gesetz Anspruch auf Zustimmung zu einem barrierefreien Umbau und der Vermieter erteilt die Erlaubnis nicht, muss der Mieter klagen, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will”, sagt Ropertz.

Doch nicht immer muss für mehr Sicherheit und Bewegungsfreiheit alles umgebaut werden. “Manchmal reichen schon kleinere Maßnahmen aus, wie zusätzliche Haltegriffe im Bad, ein Toilettenaufsatz oder eine Notrufeinrichtung”, so Ropertz. Hier ist die Zustimmung des Vermieters in der Regel nicht notwendig. Doch Heike Nordmann empfiehlt, den Vermieter einzubinden: “Viele Vermieter lassen sich davon überzeugen, dass eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung durchaus zur Werterhaltung beziehungsweise Wertsteigerung beitragen kann.” Außerdem sei es für viele attraktiv, wenn sie langjährige verlässliche Mieter halten können, so Nordmann.

Nicht ohne Beratung

Beratungsangebote finden: Nordmann warnt davor, Beratungsangeboten von Firmen blind zu vertrauen, die mit solchen Umbauten Geld verdienen: “Die wollen natürlich auch eigene Produkte und Dienstleistungen verkaufen”, sagt sie. Daher sei es besser einen neutralen Berater mit ins Boot zu holen. “Am besten lässt man sich frühzeitig beraten”, sagt Verbraucherschützerin Strüder.

Allein in Rheinland-Pfalz beispielsweise gibt es elf Landesberatungsstellen für barrierefreies Bauen und Wohnen: Wer altersgerecht bauen oder umgestalten will, kann seine Pläne mitbringen oder mit einem Architekten einen kostenlosen Beratungstermin in den eigenen vier Wänden vereinbaren. Bundesweit gibt es Informationen zu Förderprogrammen und konkrete Tipps bei den Wohnberatungsstellen. Auch Pflegestützpunkte von Kassen und Kommunen informieren darüber.

Von Isabelle Modler (dpa)