Sterbehilfe: Strafverschärfung oder bleibt alles beim Alten?

Es wird knapp bei der Abstimmung über die Neuregelung der Sterbehilfe. Ende offen. Entsprechend nahm die Debatte in den vergangenen Tagen an Schärfe zu.

Alles beim Alten lassen oder eine Verschärfung des Strafrechts – auf diese Alternative scheint die mit Spannung erwartete Abstimmung im Bundestag zur Neuregelung der Sterbehilfe an diesem Freitag hinauszulaufen. Dem Parlament liegen vier Gesetzesinitiativen vor. Im Grunde genommen zielen alle vier Entwürfe auf ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Umstritten ist allerdings, wie dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patienten am Ende ihres Lebens gesichert und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient geschützt werden können.

Letztlich läuft es auf die Frage hinaus, ob der bisher aussichtsreichste Entwurf einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) durchkommt oder ob er durch ausreichend Nein-Stimmen noch abgefangen wird.

Abstimmung im Bundestag ohne Fraktionszwang

Die Abstimmung ist offen, die Parlamentarier sind damit nicht an den sogenannten Fraktionszwang gebunden, und sie läuft im Prinzip nach folgendem Verfahren ab: Zunächst wird über alle Gesetzentwürfe abgestimmt. In der zweiten Runde wird dann nur noch über die beiden Entwürfe mit den meisten Stimmen entschieden. Der Antrag, der sich hier durchsetzen kann, muss dann aber noch in eine dritte Runde. Dort braucht er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gibt es mehr Nein- als Ja-Stimmen zu dem Entwurf bleibt alles beim Alten. Enthaltungen zählen nicht.

Eine Abgeordnetengruppe um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU), die sich für die Möglichkeit einer ärztlich assistierten Selbsttötung einsetzt, sowie eine Gruppe um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast wollen sich spätestens in der dritten Runde zusammentun, um möglichst viele Nein-Stimmen zu bekommen.

Hintze und Künast gegen Verschärfung der Regelung zur Sterbehilfe

Unterstützung erhalten sie dabei indirekt von einer Gruppe um die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), um Katja Keul (Grüne) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD). Sie sehen bei allen vier Entwürfen verfassungsrechtliche Mängel und forderten die Abgeordneten auf, viermal mit Nein zu stimmen.

Der Brand/Griese-Entwurf könnte in der dritten Runde mit der Zustimmung von um die 300 der insgesamt 630 Abgeordneten rechnen. Hintze und Künast hoffen, genügend Nein-Stimmen zu bekommen.

Die Deutsche Palliativ-Stiftung favorisiert bei der Neuregelung der Sterbehilfe den Gesetzentwurf Brand/Griese, der eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Zudem schütze er die Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Leben in besonders schwierigen Phasen, sagte der Stiftungsvorsitzende Thomas Sitte in Fulda. Er verwies auf Statistiken, wonach in Ländern mit entsprechend freier Gesetzgebung Suizide kontinuierlich zunähmen.

Quelle: dpa