Asylsuchende sind nach Verlassen der Erstaufnahme über die Sozialverwaltung der Kommunen krankenversichert. Das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 sieht dabei Leistungen „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ vor. mehr
Asylsuchende sind nach Verlassen der Erstaufnahme über die Sozialverwaltung der Kommunen krankenversichert. Das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 sieht dabei Leistungen „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ vor. mehr