Unfall auf Behindertenparkplatz: Einigung mit Rollstuhlfahrerin

Eine Rollstuhlfahrerin und die Stadt Ratzeburg haben im Rechtsstreit um einen Unfall auf einem Behindertenparkplatz einen Vergleich geschlossen. Die Frau erhält von der Kommune knapp 4000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Darauf einigten sich beide Seiten am Dienstag vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG). Die querschnittgelähmte Frau aus Ratzeburg war im November 2009 beim Aussteigen aus ihrem Auto gestürzt, nachdem ihr Rollstuhl im Kopfsteinpflaster steckengeblieben war.

Mit dem Vergleich sei ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit beendet, sagte eine OLG-Sprecherin. Nach Auffassung der Richter trage die Kommune eine Mitschuld an dem Unfall, da das Kopfsteinpflaster das Umsteigen vom Auto in den Rollstuhl gefährlich mache, sagte die Sprecherin. Doch auch die Rollstuhlfahrerin, die den Parkplatz gekannt habe, hätte nach Auffassung der Richter wissen müssen, dass dort besondere Vorsicht notwendig gewesen sei.

Die Frau war bei dem Unfall am Bein verletzt worden. Das Landgericht Lübeck hatte ihre Schadenersatzklage abgewiesen. Gegen die Nicht-Zulassung der Berufung am OLG legte sie Verfassungsbeschwerde ein und hatte in Karlsruhe Erfolg.

Quelle: dpa