Voßkuhle zur Sterbehilfe: „Das Recht darf hier nicht schweigen“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt vor falschen Erwartungen an das Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Es gehe „nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft (…) sondern allein um die Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafdrohung entgegensetzt“, sagte er am Dienstag zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.) 

Verhandelt werden Verfassungsbeschwerden von schwerstkranken Menschen, Ärzten und Sterbehilfe-Vereinen gegen den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs. Er verbietet seit Dezember 2015 Sterbehilfe als Dienstleistung. Voßkuhle nannte die Suizidhilfe ein kontroverses und hoch emotionales Thema. „Leben und Sterben – und der Einfluss, den jeder Einzelne von uns hierauf nehmen darf, das rührt an den Grundfesten ethischer, moralischer und religiöser Überzeugungen“, sagte er. „Das Recht darf hier nicht schweigen.“

Quelle: dpa