Zu krank fürs Fitnessstudio: Kündigung mit Arzt-Attest

Verträge von Fitnessstudios sind oft günstiger, wenn sie ein oder gar zwei Jahre lang laufen. Wer sich in dieser Zeit ernsthaft verletzt oder gar dauerhaft erkrankt ist und keinen Sport mehr machen kann, sollte seinen Arzt um eine Bestätigung bitten. Dann ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Der Arzt braucht lediglich die Sportunfähigkeit zu bescheinigen – ohne Angabe der Erkrankung. Dann sollte man innerhalb von zwei Wochen den Vertrag kündigen. Wichtig ist hierbei das Eingangsdatum von Schreiben und Attest im Studio. Die Verbraucherschützer raten zum Senden via Einschreiben mit Rückschein. Alternativ lässt man sich den Empfang direkt vom Studio bestätigen.

Quelle: dpa