Wer pflegebedürftig ist, darf nicht ausgenutzt werden. Daher verbietet der Gesetzgeber in der Regel, dass professionelles Pflegepersonal als Erbe eingesetzt werden darf. Damit soll die Hilflosigkeit älterer Menschen geschützt werden. mehr
Wer pflegebedürftig ist, darf nicht ausgenutzt werden. Daher verbietet der Gesetzgeber in der Regel, dass professionelles Pflegepersonal als Erbe eingesetzt werden darf. Damit soll die Hilflosigkeit älterer Menschen geschützt werden. mehr