Arzneimittelmarktreform: Erfolgsrezept oder Innovationsbremse?

Vor vier Jahren hat Schwarz-Gelb den Arzneimittelmarkt neu geregelt. Stark steigende Ausgaben setzten das gesamte Gesundheitssystem unter Druck. Inzwischen hört man wieder die alten Klagen.

Das sogenannte Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) soll die Ausgaben der Krankenkassen für Medikamente eindämmen. Die einen sehen darin eine “kleine Revolution”. Die anderen warnen, auf diese Weise würden Innovationen der Pharmabranche für Patienten ausgebremst. Die Kassen konnten aufatmen – zumindest vorübergehend. Vier Jahre nach Einführung des AMNOG klagen sie jetzt aber wieder über einen Anstieg der Arzneimittelausgaben.

Wieso reagierte die Bundesregierung mit AMNOG?

Vor der Neuregelung war der Ausgabenanstieg für neue Arzneimittel besonders hoch. Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren im Jahr 2009 um 5,3 Prozent oder rund 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Die Hersteller konnten damals die Preise für neue Arzneimittel selber festlegen. Dabei war ein hoher Preis längst nicht immer durch einen angemessenen Zusatznutzen für die Patienten gerechtfertigt.

Wie wirkt das AMNOG?

Die Pharmaunternehmen müssen seit Januar 2011 für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bei der Markteinführung nachweisen, dass Patienten davon tatsächlich auch einen zusätzlichen Nutzen haben.

Die maßgebliche Prüfinstanz ist der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium im Gesundheitswesen, in dem Ärzteschaft und Krankenhäuser sowie Krankenkassen vertreten sind. Er entscheidet darüber, ob und welchen Zusatznutzen ein neues Medikament hat.

In der Vergangenheit entpuppten sich viele neue Arzneimittel als sogenannte Schein-Innovationen, die die Patientenversorgung nicht voranbrachten, aber viel Geld kosteten. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird nun ein Festbetrag bestimmt. Bringt ein Medikament tatsächlich einen Zusatznutzen, werden die Preise auf dieser Basis ausgehandelt.

Wie wird der Preis ausgehandelt?

Die Pharma-Unternehmen können die Preise für neue Arzneimittel nur noch bis zum Abschluss des AMNOG-Verfahrens innerhalb eines Jahres nach eigenem Gutdünken festlegen. Danach muss “ein fairer Ausgleich in direkten Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Arzneimittelhersteller und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden”, so das Gesundheitsministerium. Dieser Betrag gilt dann auch für die Privatversicherten und die Selbstzahler.

Sollten sich beide Seiten nicht innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen Arzneimittels auf einen Erstattungsbetrag verständigen, hat eine Schiedsstelle weitere drei Monate Zeit, um eine Einigung herbeizuführen. Wenn dies nicht gelingt, kann ein Hersteller theoretisch sein neues Präparat auch wieder vom deutschen Markt nehmen. Da Deutschland aber als Referenzmarkt für Europa gilt, wird sich jedes Unternehmen einen solchen Schritt gut überlegen.

Was soll die Neuordnung an Einsparungen bringen?

Insgesamt soll das AMNOG Einsparungen von jährlich rund zwei Milliarden erbringen. Allerdings klagen die Kassen seit geraumer Zeit wieder über einen Ausgabenanstieg für Arzneimittel.

Von Ruppert Mayr (dpa)