BGH entscheidet über Aufklärung bei Lebend-Organspende 

Als Lebendspender für eine Niere kommen nur Menschen infrage, die sich sehr nahe stehen. Die Operation ist nicht ohne Risiko. Zwei Spender, die unter Langzeitfolgen leiden, kritisieren mangelhafte Aufklärung und klagen gegen Mediziner. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof.

Wer schwer krank ist und ein neues Organ braucht, steht oft jahrelang auf der Warteliste. In manchen Fällen kann eine Lebendspende helfen. Was aber, wenn es dem Spender anschließend dauerhaft schlecht geht? Zwei Nierenspender aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie seien über das wahre Risiko nicht aufgeklärt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet sein Urteil am Dienstag (10.00 Uhr). (Az. VI ZR 318/17 u.a.)

Die Spender werfen der Universitätsklinik Essen Fehler bei der Risikoaufklärung vor. Einer der Spender sagte, er hätte sich bei einer vollständigen Aufklärung gegen die Spende entschieden. Die Vorinstanzen stellten in beiden Fällen Fehler bei der Risikoaufklärung fest. Auch habe der vorgeschriebene neutrale Arzt gefehlt. Die Richter wiesen die Klagen der Betroffenen aber ab, weil davon auszugehen sei, dass die Kläger auch in Kenntnis sämtlicher Risiken gespendet hätten. Es sei von eine hypothetischen Einwilligung auszugehen.

Im Fall aus Niedersachsen geht es um einen Unternehmer und Familienvater, der seiner Frau im Sommer 2010 eine Niere gespendet hatte. Der heute 54-Jährige Ralf Zietz hat sich von der Operation nie vollständig erholt. Er leidet unter anderem an einer eingeschränkten Nierenfunktion und chronischer Erschöpfung. Zietz: „Der Spender hat ein Recht auf umfassende, schonungslose, auch kleinste Risiken umfassende Aufklärung. Nur einhundertprozentig aufgeklärt soll die Spende zulässig sein.“ Von der BGH-Entscheidung erhoffe er sich eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die erheblichen Risiken der Nierenlebendspende. 

Möglicherweise große Bedeutung könnte in Zietz Fall eine E-Mail haben, die er den Ärzte 2011 geschrieben hatte. Darin warf er ihnen mangelnde Aufklärung vor, betonte jedoch, dass er damals sehr wahrscheinlich dennoch gespendet hätte. Zu diesem Zeitpunkt sei er psychisch nicht in der Lage gewesen, deutlich zu formulieren, dass er bei regelgerechter Aufklärung nicht gespendet hätte, betont er heute. Erst später sei ihm immer deutlicher geworden, dass eine Nierenlebendspende derart riskant sei, dass er bei umfassender Aufklärung nicht zugestimmt hätte.

Quelle: dpa