Bundesaufsicht: Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig

Je schlimmer die Krankheit, um so mehr Geld bekommt die Krankenkasse für ihren Versicherten aus dem Gesundheitsfonds. Dieser Mechanismus reizt zum Mauscheln. Der Bund geht nun dagegen vor. Doch wo bleiben die Länder?

Viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen bieten nach Angaben des Bundesversicherungsamtes immer noch Anreize für Manipulationen. Nahezu alle diese Verträge seien rechtswidrig, zitierte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwoch) die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese habe inzwischen die betreffenden Kassen aufgefordert, rechtswidrige Vertragsinhalte unverzüglich zu beseitigen oder die Verträge zu kündigen.

Hintergrund dieser Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt waren Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Denn die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nach dem sogenannten Risikostrukturausgleich steigen mit der Schwere der Erkrankungen ihrer Versicherten. Daher haben die Kassen ein Interesse daran, dass Ärzte die Diagnosecodes entsprechend aufschreiben. Viele Kassen hatten deshalb eigens dafür Verträge geschlossen.

Die Politik hatte diese Form des Wettbewerbs unterbunden und Geldzahlungen für das Dokumentieren und nachträgliches Ändern von Diagnosen untersagt. Daraufhin habe sich die Aufsichtsbehörde einen Überblick über die bestehenden sogenannten Betreuungsstrukturverträge bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft und dabei bisher von 54 solcher Verträge erfahren, berichtete die Zeitung.

Der Vorwurf der Mauscheleien bei der Dokumentation zielte auch auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Diese sind allerdings nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der dpa: „Selbst nach der Gesetzesverschärfung im April haben die Krankenkassen und Ärzte kaltschnäuzig getrickst.“ Brysch plädierte bei Verstößen für Zwangsgelder in Millionenhöhe. Nun müssten die Aufsichtsbehörden der Länder erklären, „ob sie die Allgemeinen Ortskrankenkassen in gleicher Weise überprüft haben. Es kann nicht sein, dass hier die Aufsicht im Tiefschlaf verharrt.“

Quelle: dpa