Diabetiker sind fahrtüchtig – auch beruflich

Diabetiker können und dürfen in aller Regel problemlos am Steuer von Auto oder Lkw sitzen. Das gilt sowohl privat als auch beruflich. Diabetiker können also zum Beispiel als Taxi-, Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten. Das geht aus einer neuen europäischen Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und mehreren anderen Fachgesellschaften und Betroffenenverbänden hervor.

Demnach ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht, Diabetes oder eine Insulintherapie seien damit keine Grundlage für Fahr- oder Berufsverbote. Betroffene können die Leitlinie zum Beispiel nutzen, um gegen fehlerhafte Gutachten vorzugehen, die ihre Existenz bedrohen – wenn etwa ein Lkw-Fahrer deswegen den Führerschein verloren hat.

Gründe für ein ärztlich verhängtes Fahrverbot gibt es aber weiter, darunter wiederholte Fälle von schwerer Unterzuckerung: Treten diese innerhalb eines Jahres zweimal im Wachzustand auf, dürfen Betroffene zunächst nicht mehr Auto fahren. Und auch wer Auto fahren darf, sollte gewisse Vorsichtsmaßnahmen einhalten. So empfiehlt die DDG etwa, vor Fahrtantritt den Blutzucker zu messen und Traubenzucker für den Notfall griffbereit im Auto zu haben.

Quelle: dpa