Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen erfüllt nach Angaben einer Expertenkommission um den stellvertretenden CDU-Chef Armin Laschet vielfach nicht die gesetzlichen Mindeststandards. Ein erster wichtiger Schritt könne die bundesweite Umstellung auf eine verbindliche Gesundheitskarte sein, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Report der Robert-Bosch-Stiftung zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik.
Bisher müsse oft bei jeder einzelnen Behandlung ein Krankenschein bei den Gesundheits- und Sozialämtern beantragt und durch die Ärzte abgerechnet werden. Dagegen baue die Gesundheitskarte Bürokratie ab und vermeide Kosten, wie Erfahrungen aus Bremen und Hamburg zeigten. „Wir können und müssen den Zugang zu medizinischen Behandlungen für Flüchtlinge auf einem guten Niveau vereinheitlichen und vereinfachen. Das entspricht einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und ist langfristig auch günstiger für die Gesellschaft”, sagte Laschet. Bisher haben nur die rot-grün regierten Länder Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Gesundheitskarte schon eingeführt.
Darüber hinaus rät die Kommission zu einer bundeseinheitlichen Grundversorgung für Flüchtlinge. Bislang hätten Asylbewerber in den ersten 15 Monaten keinen Anspruch auf volle medizinische Leistungen, sondern nur auf eine Notversorgung. Das führe unter anderem dazu, dass präventive Impfungen wie gegen Tuberkulose oft erst nach Monaten durchgeführt würden. Gerade in Gemeinschaftsunterkünften steige so die Ansteckungsgefahr.
Quelle: dpa