Gutachten: Einheitliche Arzthonorare verfassungsrechtlich bedenklich 

Gegen eine Vereinheitlichung der Arzthonorare für Kassen- und Privatpatienten bestehen nach Einschätzung von Experten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine solche, von der SPD bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union verfolgte einheitliche Gebührenordnung könnte zudem mit Europarecht kollidieren. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Mit einer solchen Gebührenordnung würde in die Vertragsfreiheit der Versicherten eingegriffen ebenso wie in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer, „ohne dass ausreichende Rechtfertigungsgründe ersichtlich wären, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts genügen würden“, heißt es in dem Gutachten von fünf führenden Gesundheitsökonomen weiter.

Zudem würden die beabsichtigten Effekte einer einheitlichen Gebührenordnung keinesfalls erreicht. Weder die „Zwei-Klassen-Medizin“ noch die „Zwei-Klassen-Wartezeiten“ oder der Ärztemangel auf dem Land ließen sich so beseitigen, heißt es weiter. Im Gegenteil sei mit einer höheren Belastung der Beitragszahler zu rechnen, falls die Honorare für Ärzte unverändert bleiben sollten. Diese Experten gehen davon aus, dass der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung dann um etwa 0,46 Prozentpunkte auf rund 16 Prozent steigen würde.

Quelle: dpa