In seiner Bedeutung ist der Begriff Barrierefreiheit äußerst vielschichtig. Er bezieht sich auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie auf unterschiedliche Lebensbereiche. Gebäude, Orte, Verkehrsmittel, aber auch Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Freizeitangebote und das Internet sollten im Sinne der Barrierefreiheit so gestaltet sein, dass jeder Mensch sie möglichst ohne fremde Hilfe nutzen und/oder betreten kann. Gerade für Menschen mit Behinderung gilt die Barrierefreiheit somit als wichtige Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Im Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention wurde der Begriff erstmals festgeschrieben und ist seitdem für alle Vertragspartner verpflichtend. Mit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 hat Deutschland die Forderung nach einer gleichberechtigten und damit barrierefreien Teilhabe für alle erneut aufgenommen und ihr einen gesetzlichen Rahmen gegeben.