Ein Generikum (lat. genus „Name“) ist die wirkstoffgleiche Kopie eines sich bereits auf dem Markt befindlichen Medikaments, dessen Patent abgelaufen ist. Umgangssprachlich wird es auch als Nachahmerpräparat bezeichnet. Vom Original kann es sich bezüglich der eingesetzten Hilfsstoffe und Herstellungstechnologien unterscheiden.
Generika werden in der Regel unter dem nicht patentgeschützten Namen ihres Wirkstoffs (INN, Abkürzung von eng. International Nonpropietary Name) sowie unter einer Angabe zur Herstellerbezeichnung (z. B. Paracetamol-ratiopharm®) zugelassen. Da sie keine Forschungskosten verursachen und kaum Entwicklungskosten, sind sie, nachdem sie zugelassen sind, auch billiger als ihre Vorgänger.