Präimplantationsdiagnostik (PID)

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung der Zellen eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos bezeichnet, noch bevor dieser in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt wird. Ziel der Untersuchung ist es, genetische Defekte und Erbkrankheiten im Vorhinein festzustellen. Hierfür werden dem Embryo – meist am dritten Tag nach der Befruchtung – ein bis zwei Zellen entnommen; diese werden auf Gendefekte überprüft. Daraufhin können die Eltern entscheiden, ob sie die Implantation vornehmen wollen oder nicht.

Die PID ist in Deutschland seit 2011 im Grundsatz verboten, aber in Ausnahmefällen zulässig. Nämlich dann, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihr Kind mit einer schweren Erbkrankheit oder als Tot- bzw. Fehlgeburt zur Welt kommt. Zuvor ist eine Beratung Pflicht, außerdem muss eine Ethikkommission muss der PID zustimmen. Die Kosten für die Untersuchung muss das Paar selbst tragen.

Abgrenzung zu anderen Diagnosemethoden

  • Präfertilisationsdiagnostik: Untersuchung der Eizelle vor der Befruchtung
  • Präimplantationsdiagnostik: Untersuchung des Embryos vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter
  • Pränataldiagnostik: Untersuchung des Fötus und der Schwangeren vor der Geburt