Mehr Selbstbestimmung für chronisch Kranke

Chronisch Kranke und Behinderte brauchen Hilfe. Die können sie auch selbst einkaufen. Das ermöglicht ihnen das sogenannte Persönliche Budget. Damit werden sie vom Hilfeempfänger zum Arbeitgeber.

Chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen brauchen oft täglich Hilfe. Doch es muss nicht immer die Unterstützung eines Pflegedienstes sein. Betroffene können einen eigenen Geldbetrag beantragen. Mit diesem Persönliches Budget können sie selbst entscheiden, welche Hilfe wann, wo und wie nötig ist. Antworten auf wichtige Fragen:

Was genau ist das Persönliche Budget?

Mit dem Persönlichen Budget können chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen ihre Betreuung zu Hause individuell organisieren und bezahlen. “Es handelt es sich um keine neue Leistung, sondern ist eine Geldleistung, die statt einer Sachleistung beantragt werden kann”, sagt Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Der Betroffene bekommt monatlich im Voraus eine bestimmte Summe überwiesen. “Aus dem Leistungsempfänger wird quasi ein Kunde oder auch ein Arbeitgeber, der für seine Bedürfnisse Leistungen einkauft und auch Assistenten einstellt”, erläutert Aline Klett von der Stiftung Warentest. Sie weist darauf hin, dass der zur Verfügung gestellte Betrag den Gegenwert der entsprechenden Sachleistungen grundsätzlich nicht überschreiten soll.

Wer kann es in Anspruch nehmen?

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen haben. “Es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die Behinderung oder die Höhe des Unterstützungsbedarfs”, betont Vieweg. Einen Anspruch haben auch Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können. “Eltern haben auch die Möglichkeit, für ihr behindertes Kind ein Budget zu beantragen – etwa für Einzelfallhilfe oder Ferienbetreuung vom Jugendamt”, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin.

Wie kommt man an ein Persönliches Budget?

Das muss bei dem Träger beantragt werden, der für eine Leistung in Betracht kommt. Das kann zum Beispiel beim Sozialamt oder bei der Krankenkasse sein. Ergänzend zum Antrag müssen sämtliche benötigten Hilfen aufgelistet werden.

Wie hoch sind die zur Verfügung gestellten Beträge im Schnitt?

Das lässt sich allgemein nicht sagen. Mit dem Budget soll ein chronisch Kranker oder ein Mensch mit einer Behinderung in der Lage sein, seinen individuell festgestellten Hilfe-Bedarf zu finanzieren. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen schwankte nach Angaben der Ministeriumssprecherin die Höhe der Persönlichen Budgets erheblich. Über die Hälfte der Anspruchsberechtigten steht ein Budget in Höhe von bis zu 600 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei weiteren 21 Prozent liegt die Höhe zwischen 600 und 1000 Euro. Ein Viertel erhält ein Budget zwischen 1000 und 5000 Euro. Bei vier Prozent der Betroffenen beläuft sich das Budget auf bis zu 14 500 Euro.

Was ist, wenn das Persönliche Budget im Alltag nicht ausreicht?

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Erhöhung des Persönlichen Budgets beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. “Das Budget muss in jedem Fall den tatsächlichen Bedarf decken”, betont die Ministeriumssprecherin. Der Budgetnehmer kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen, wenn der Bedarf nicht gedeckt wird. “Das kommt im Alltag immer wieder vor, dass die Höhe der Budgets nicht ausreicht”, berichtet Vieweg von den Erfahrungen am ISL-Beratungstelefon.

Was sind die Vorteile des Persönlichen Budgets?

“Chronisch Kranke und Menschen mit einer Behinderung können einen viel größeren Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungen nehmen”, erklärt Vieweg. Damit haben sie mehr Entscheidungsfreiheit. Sie können Tagesabläufe nach ihren Bedürfnissen gestalten. “Wer will, kann das Budget mit Sachleistungen kombinieren und zum Beispiel an manchen Tagen einen Pflegedienst nutzen und an anderen Assistenten beschäftigen”, sagt Klett. Allerdings sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht budgetfähig. Das heißt, die höhere Sachleistung kann nicht als Budget verwendet werden. “Eine Kombination von Pflegeleistungen mit Budgetleistungen ist nur möglich, wenn ergänzende Hilfe vom Sozialamt kommt.”

Und die Nachteile?

Die Beantragung ist mitunter kompliziert und bürokratisch. “Zudem ist die Abrechnung teils aufwendig”, betont Vieweg. Diejenigen, die zum Arbeitgeber werden, benötigen eine Betriebsnummer. Assistenten müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Außerdem werden Lohnabrechnungen Monat für Monat fällig. “Solche Aufgaben kann zum Beispiel ein Steuerberater übernehmen, hierfür können ebenfalls Mittel beantragt werden”, erklärt Klett.

Gibt es Hilfe beim Stellen des Antrags?

Ja. “Alle Leistungsträger sind zur Beratung verpflichtet”, betont die Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie verweist auch auf die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, die ebenfalls Beratung und Hilfe anbieten. “Ohne verlässliche Beratung ist es sehr schwer, ein Persönliches Budget zu realisieren”, erklärt Vieweg. So ist es für einen Menschen mit einer Behinderung, der aus einem Heim in eine Wohnung umziehen will, nicht immer leicht darzulegen, wie hoch sein Unterstützungs- und Assistenzbedarf ist.

Von Sabine Meuter (dpa)