Senioren können Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen

Nicht jeder Ältere hat seine Wünsche in einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung festgehalten. Oft steht dahinter die Angst, das Falsche festzulegen. Für Angehörige sind solche Entscheidungen im Ernstfall aber eine große Entlastung. Die Angst, sich für immer unwiderruflich an eine Entscheidung gebunden zu haben, ist unbegründet: Alle Verfügungen können ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden, erklärt Hubertus Rohlfing von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das kann zum Beispiel in Fällen wichtig sein, in denen sich Senioren mit der Vertrauensperson zerstritten oder ihre Meinung geändert haben.

Wer sich grundsätzlich zu Vollmachten und Patientenverfügungen beraten lassen möchte, findet bei Sozialverbänden, der Unabhängigen Patientenberatung, Betreuungsvereinen oder Seniorenberatungsstellen Hilfe.

Quelle: dpa