Gute Nachrichten für Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben. Sie können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entgegen der gängigen Verwaltungspraxis nun entschieden. mehr
Gute Nachrichten für Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben. Sie können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entgegen der gängigen Verwaltungspraxis nun entschieden. mehr