Behörde untersagt Behandlung mit Bienenluft

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Etliche Heilpraktiker und Imker schwören auf die wohltuende Kraft der Luft aus Bienenstöcken – etwa bei Bronchitis und Asthma. Doch nun schieben Thüringer Behörden dieser Therapie einen Riegel vor. Sie befürchten eine „Gefahr für Leib und Leben“ von Patienten.

Ob Honig, Pollen oder Bienengift – Produkte von Bienen gelten von alters her als natürliche Heilmittel. Doch nun sorgt ein Schreiben Thüringer Behörden bei Naturheilkundlern für Aufruhr. Darin wird einer Heilpraktikerin aus Jena die Behandlung mit der Luft aus Bienenstöcken untersagt. Zur Begründung heißt es, dies berge eine „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ von Patienten. Die Zunft fürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden bundesweit Schule macht. Über den Widerstand dagegen soll beim Mitteldeutschen Heilpraktiker-Kongress am Samstag in Dresden diskutiert werden.

Bei der Behandlung mit Stockluft inhaliert der Patient über eine Maske die 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. „Die darin enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege“, erläutert Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie-Bund im oberbayerischen Weilheim-Marnbach. „Deshalb wird die Therapie auch besonders bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Atemwege mit Erfolg eingesetzt.“

Luft aus dem Bienenstock kann Allergien auslösen

Die Fachleute berufen sich dabei auf ihre Erfahrung aus der Praxis – große wissenschaftliche Studien, welche die Wirkung bestätigen, gibt es bisher nicht. Für Thüringer Behörden und Ärztevertreter jedenfalls überwiegen die Gefahren einer solchen Therapie. Deswegen hat das Jenaer Gesundheitsamt der Heilpraktikerin Janett Conrad die weitere Anwendung der Inhalation von Luft aus dem Bienenstock unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt. „Bei der Inhalation von Bienenstockluft durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen und damit zu allergischen Komplikationen kommen“, heißt es in dem Bescheid. Diese könnten nur von einem Arzt, nicht aber von einem Heilpraktiker behandelt werden.

Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Landesverwaltungsamt, das der Amtsärztin diesen Schritt dringend angeraten hat. Dabei beruft sich die Behörde auf eine Stellungnahme der Landesärztekammer. Darin erklärt die Kammer, dass sie „vor dem Hintergrund der Risiken einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden (…) eine Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im Ergebnis für nicht verantwortbar“ hält.

Ein Eingriff in den Beruf des Heilpraktikers

Das Vorgehen der Thüringer Behörden ist für den Berufs- und Fachverband Freier Heilpraktiker mit Sitz in Düsseldorf „ein unglaublicher Fall“. Vorsitzender Dieter Siewertsen: „Hier wurde massiv in das Berufsausübungsrecht einer Heilpraktikerin eingegriffen, um die Anwendung einer althergebrachten Behandlungsmethode unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr zu untersagen.“ Den Angaben zufolge wird die Luft aus dem Bienenstock nicht nur von Heilpraktikern eingesetzt, sondern auch von zahlreichen Imkern als Wellness-Angebot vermittelt.

Heilpraktikerin Conrad, die vor ihrer Arbeit viele Jahre als Krankenschwester auf einer Intensivstation tätig war, hat rechtliche Schritte angekündigt und bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. „Die ins Feld geführten Gesundheitsgefahren sind durch keinerlei Literatur oder Einzelfallbeschreibungen belegt und rein hypothetisch“, sagt sie. Vor jeder Inhalation führe sie eine gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durch. Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Komplikationen geben, halte sie auch eine Notfalltasche bereit. Bleiben beide Seiten hart, wird die Sache wohl ein Fall für die Justiz.

Von Friedhelm Berger (dpa)