Bei der Reisekrankenversicherung Regeln für Rücktransport beachten

Für den Urlaub im Ausland sollten gesetzlich Versicherte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Sie übernimmt bei akuten Erkrankungen oder Unfällen die Kosten für die Behandlung. Und anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, die im europäischen Ausland nur das zahlen, was dem Versicherten nach den Regeln des jeweiligen Landes zugestanden hätte, übernimmt sie auch die Kosten für Privatärzte und -kliniken, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Außerdem sind Transportkosten zum nächsten Krankenhaus und der Krankenrücktransport abgedeckt.

Hinsichtlich des Rücktransports sollten Versicherte bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, wenn er “medizinisch sinnvoll und vertretbar” ist – und nicht nur, wenn er “medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet” ist.

Eine solche Zusatzversicherung kostet häufig weniger als zehn Euro im Jahr. Wer nur einmal im Jahr ein paar Wochen verreist, kann eine Police über eine einmalige Zahlung vor Reisebeginn bekommen. Wer aber öfter unterwegs sein wird, ist mit einem Jahresvertrag wahrscheinlich besser bedient.

Quelle: dpa