Bundestag beschließt Recht auf Kenntnis der Abstammung

Durch Samenspende gezeugte Menschen sollen das Recht bekommen, im Zweifelsfall ihre Abstammung zu erfahren. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschloss der Bundestag in der Nacht zu Freitag. Durch die Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt werden. „Dabei sorgen wir für einen hohen Schutz der gespeicherten persönlichen Daten“, versicherte Gröhe in einer Mitteilung.

Mit diesem Gesetz wird ein Auskunftsanspruch für Personen festgelegt, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind. In dem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

Quelle: dpa