EU-Gutachter: Medikamenten-Preisbindung in Deutschland nicht rechtens

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland ist nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nicht mit EU-Recht vereinbar. Sie beschränke den freien Warenverkehr in Europa und behindere den Wettbewerb, argumentierte Maciej Szpunar in einer am Donnerstag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-148/15). Nehme man einem Wirtschaftsteilnehmer die Chance, einen bestimmten Preis zu unterbieten, nehme man ihm einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit. Die deutsche Preisbindung stelle damit ein Handelshemmnis für Medikamente aus anderen EU-Staaten dar.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Danach konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.

Ein Urteil des EuGH dürfte erst in einigen Monaten fallen. In vielen Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Gutachters.

Quelle: dpa