Das Bundesgesundheitsministerium will ein Register für Samenspender aufbauen, damit Kinder aus künstlicher Befruchtung immer die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können. Zu jeder Spende sollen Samenbanken künftig den Namen und den Vornamen sowie Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern müssen, wie die Rheinische Post schrieb.
Samenbanken dürften den Samen einem Gesetzentwurf zufolge nur noch an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten. Aus diesen Angaben solle bei dem in Köln ansässigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samenspenderregister entstehen, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang speichern muss.
Das im schwarz-roten Koalitionsvertrag anvisierte Projekt sei „in der Ressortabstimmung”, beispielsweise mit dem Justizministerium, sagte der Sprecher von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Samstag. In Deutschland sollen nach Schätzungen seit den 70er Jahren etwa 100.000 Kinder durch künstliche Befruchtung oder den Samen von Spendern geboren worden sein. Durch eine anonyme Samenspende gezeugte Kinder können von der Reproduktionsklinik Auskunft über ihren biologischen Vater verlangen, hatte der Bundesgerichtshof Anfang 2015 entschieden.
Damit die Spendenbereitschaft nicht abnimmt, will Gröhe klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht zum Vater erklärt werden können – und damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt sind. „Auf jeden Fall” solle das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach kommen, sagte der Ministeriumssprecher.
Quelle: dpa