Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind alle ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben sind und die deshalb vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Viele Patienten nennen individuelle Gesundheitsleistungen deshalb einfach „Selbstzahlerleistungen“.
Bei den IGeL handelt es sich überwiegend um medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, zur Früherkennung und zur Therapie von Krankheiten, die keine positive Bewertung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten haben. Ein Grund hierfür kann sein, dass der G-BA die Methode geprüft hat und den medizinischen Nutzen für unzureichend hält (Beispiele: Sauerstofftherapie beim Hörsturz oder die Eigenblutbehandlung). Oder aber die Anerkennung einer Leistung wurde beim G-BA (noch) nicht beantragt – ein hinreichender Nachweis von Wirksamkeit und Nutzen liegt also nicht vor. Dies trifft auf viele der als IGeL angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsleistungen zu, wie etwa die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt oder die Glaukom-Früherkennungs-Untersuchung beim Augenarzt.