Immer mehr Patienten beklagen Ärztefehler

Nach OP im Körper vergessene Tupfer oder ein übersehener Herzinfarkt – der Alptraum vieler Patienten. Eine neue Krankenkassenstatistik verzeichnet einen Zuwachs bei vermuteten Behandlungsfehlern. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass Ärzte schlechter gearbeitet haben.

Immer mehr Patienten geben an, von Ärzten falsch behandelt worden zu sein. So ist die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr um 26 Prozent auf 4400 Fälle gestiegen. Dies geht aus einer Erhebung der größten deutschen gesetzlichen Krankenkasse hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) vorliegt. Bereits im Vorjahr hatte der Medizinische Dienst des Kassen-Spitzenverbands (MDS) einen Anstieg von Patientenmeldungen verzeichnet.

Die meisten Verdachtsfälle – 1372 – wurden dem aktuellen TK-Bericht zufolge im chirurgischen Bereich gemeldet. Es folgten Zahnärzte mit 606 Verdachtsfällen, Allgemeinmediziner (382), Orthopäden (378), Gynäkologen (222) und Augenärzte (155). Insgesamt habe die Techniker Krankenkasse im vergangenen Jahr 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten nach falschen Behandlungen zurückgefordert.

Den starken Anstieg der Meldungen führt die Techniker Krankenkasse vor allem auf ein größeres Rechtsbewusstsein ihrer Mitglieder zurück. So habe die TK verstärkt über Hilfsangebote bei möglichen Fehlbehandlungen informiert. „Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat”, sagte der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau der Funke Mediengruppe.

Nach dem neuen Patientenrechtegesetz sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihre Patienten bei möglichen Beratungsfehlern zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch die Finanzierung eines ärztlichen Gutachtens erfolgen. Die TK hat dem Bericht zufolge 2016 insgesamt 1492 Gutachten für ihre Patienten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellen lassen, nach 1460 im Vorjahr. 61 Fälle wurden vor Gericht verhandelt.

Quelle: dpa