Koalition verständigt sich auf Änderungen an Arzneimittelgesetz

Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Arzneimittelversorgung verständigt. Demnach soll es im ersten Jahr nach Markteinführung eines Medikamentes keine Umsatzschwelle mehr geben, ab der dann der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten soll. Zudem solle es keine Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag geben. Dies war am Montag in Berlin aus Koalitionskreisen zu erfahren.

Gröhe wollte mit seinem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im ersten Jahr nach Markteinführung eines Präparates eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro einführen. Sobald das Mittel diese Schwelle erreicht, gilt von diesem Zeitpunkt an der niedrigere Erstattungsbetrag. Dieser Erstattungsbetrag wird – orientiert am Zusatznutzen des Mittels – zwischen Hersteller und GKV innerhalb eines Jahres ausgehandelt. In dieser Zeit kann der Hersteller den Preis grundsätzlich selbst festlegen. Über den Umsatz von 250 Millionen Euro kommen im ersten Jahr nur wenige neue Präparate.

Der Erstattungsbetrag wurde bisher zwischen Hersteller und GKV ausgehandelt und dann veröffentlicht. Gröhe wollte nun Vertraulichkeit über diesen Erstattungsbetrag vereinbaren. Die Veröffentlichung zwinge die Hersteller, möglichst hohe Abschlüsse zu erzielen. Denn Deutschland ist Referenzmarkt insbesondere für das europäische Ausland. Wenn die Verhandlungen und der Preisabschluss vertraulich blieben, könne die Pharmaindustrie höhere Rabatte geben, so eine Argumentation der Pharma-Industrie.

Quelle: dpa