Mitarbeiter müssen es akzeptieren, wenn der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt sehen will. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin hin (Ausgabe März/April 2017). Gibt es keine andere Anweisung, muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei Tagen den Arbeitgeber erreichen. Dabei zählen die Kalender- und nicht die Arbeitstage. Ist jemand Freitag und Montag krank, muss der Arbeitnehmer also Montag bereits ein Attest vorlegen.
Quelle: dpa