Chef darf Attest ab erstem Krankheitstag verlangen

Mitarbeiter müssen es akzeptieren, wenn der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt sehen will. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin hin (Ausgabe März/April 2017). Gibt es keine andere Anweisung, muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei Tagen den Arbeitgeber erreichen. Dabei zählen die Kalender- und nicht die Arbeitstage. Ist jemand Freitag und Montag krank, muss der Arbeitnehmer also Montag bereits ein Attest vorlegen.

Quelle: dpa