Korrupten Ärzten, Apothekern oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei Jahre Haft – in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein. Das sieht ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor, das der Bundestag am Donnerstag nach monatelangem Streit verabschiedet hat. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die der Bundesgerichtshof schon 2012 bemängelt hatte. Denn mit den bisherigen Regelungen können niedergelassene Ärzte nicht wegen Korruption belangt werden.
Nach dem Gesetz sollen künftig Bestechung und Bestechlichkeit in den Heilberufen bestraft werden können. Nicht nur korrupte Ärzte oder Apotheker sind dann von einer solchen Strafe bedroht, sondern gleicherweise auch die Bestechenden – also etwa Pharma-Industrie oder medizinische Hilfsmittelhersteller. Gesetzliche Krankenkassen (GKV) kritisierten, dass einige Regelungen im Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch abgeschwächt worden seien, vor allem zugunsten von Apothekern.
Große Mehrheit im Bundestag stimmte für das Gesetz
Im Bundestag votierten 464 Abgeordnete für das Gesetz, 58 stimmten dagegen, 54 enthielten sich. Maas erklärte, Patienten hätten ein Recht darauf, die für sie beste Versorgung zu erhalten, nicht die, die dem Behandelnden am meisten einbringe. Das Gesetz sehe klare Regeln für strafbares Verhalten schwarzer Schafe vor. „Wer Sonderzahlungen bekommt, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibt, wer Kopfprämien kassiert, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, macht sich in Zukunft strafbar.”
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD), sieht in dem Gesetz einen Paradigmenwechsel. Er räumte in der Debatte allerdings ein, dass der Patientenschutz präziser hätte gefasst werden können.
Der AOK-Bundesverband zeigte sich enttäuscht, dass Apotheker von den geplanten Neuregelungen an entscheidender Stelle ausgenommen sind. Verbandschef Martin Litsch betonte: „Ursprünglich war ein Gesetz geplant, das alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt.» Den Apothekern werde nun bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt. Dies könne zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen führen, die nicht nur den Wettbewerb, sondern auch Patienteninteressen betreffen könnten, argumentierte Litsch.
Patientenschützer kritisieren Aufweichung des Gesetzentwurfes
Der Chef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, begrüßte das Gesetz im Grundsatz. Kailuweit sagte der dpa, es sei höchste Zeit für das Anti-Korruptionsgesetz. Unterm Strich seien bei Bestechung und Bestechlichkeit vor allem die Patienten die Leidtragenden. „Jeder verhinderte Korruptionsfall dient somit dem Wohl des Patienten.”
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte dagegen: „Was zum Schutz der Patienten gedacht war, entpuppt sich jetzt als Wettbewerbsstärkungsgesetz für Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker. Patienten müssen weiter fürchten, korruptem Verhalten ausgeliefert zu sein.” Auch das Problem der umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten im Alltag „fasst der Gesetzgeber nicht an”. Es würden „weiterhin ungefragt 1,7 Millionen Patienten jährlich mit fragwürdigen Studien überzogen.”
Auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler kritisierte in der Debatte, dass der Entwurf in den Ausschüssen in einigen Punkten aufgeweicht worden sei. Zugleich benannte sie weiteren Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Korruption. Unter anderem müssten die umstrittenen Anwendungsbeobachtungen auf die Tagesordnung, sagte auch sie.