Medizinischer Dienst: Bessere Pflegeleistungen für Demenzkranke

Pflegebedürftige, die bis Ende des Jahres keinen Überleitungsbescheid in das neue Begutachtungssystem bekommen, sollten spätestens in den ersten Januartagen bei ihrer Pflegekasse nachfragen. Darauf machte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), Peter Pick, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur aufmerksam.

Zudem sollten Menschen mit Demenz oder ihre Angehörigen gleich Anfang des neuen Jahres einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen, sofern sie dies nicht schon getan haben. Denn für sie erhöht sich mit der zum 1. Januar startenden zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II die Chance auf bessere Unterstützung.

Die meisten der 2,8 Millionen Pflegebedürftigen hätten jedoch ihren Überleitungsbescheid in das neue System nach Pflegegraden erhalten, sagte Pick. „Es braucht keiner Angst zu haben, dass er seien Leistungsanspruch verwirkt.“ Das Gesetz regelt eindeutig die automatische Überleitung und den Rechtsanspruch auf die neuen, in der Regel verbesserte Leistungen.

Nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit der zweiten Reformstufe eingeführt wird, bekommen Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu Versicherungsleistungen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Anträge im neuen Jahr sollten vor allem die Menschen stellen, die einen geringen Unterstützungsbedarf haben, sagte Pick. Ebenso sollten Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen wie Altersdepressionen, die noch keine Unterstützung bekommen, einen Antrag stellen. „Die Chance, zumindest in den Pflegegrad 1 zu kommen, ist größer geworden.“

Quelle: dpa