Mit dem neuen Jahr steigen die Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1.064 Euro – also 41 Euro mehr. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können besser kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Tages- und Nachtpflege kann ungekürzt neben Geld- und Sachleistungen beansprucht werden.
Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet – auch mit Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Heimen kann von 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. In einen Vorsorgefonds fließen rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Der Beitragssatz steigt von derzeit 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte.
Zudem sollen ab sofort eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.
Quelle: dpa